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Um mit Ihrer Therapie zu beginnen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Allgemeinmediziner, Facharzt oder Spitalsarzt. Diese Verordnung sollten Sie wenn möglich zur ersten Behandlung mitbringen.

Eine Bewilligung der Verordnung ist, außer bei der SVS, nicht mehr nötig!

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, welche Sie zusammen mit der Verordnung an Ihre Krankenkasse schicken. Gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil Ihrer Therapiekosten zurückerstattet. Wenn Sie zusätzlich privat versichert sind, haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.

Zum ersten Termin bringen Sie bitte bereits vorliegende Befunde (aktuelle Röntgenbilder, Operationsprotokolle, Arztbrief, Blutbefunde...) sowie bequeme Bekleidung und ein Badetuch mit. 

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